Dichtheitsprüfungen an Abwasseranlagen

  • Vorsorge zum Schutz von Umwelt und Eigentum

Die  Landesregierung in Düsseldorf hat nach den Koalitionsverhandlungen bestätigt, dass die Dichtheitsprüfung von  Abwasseranlagen gemäß Landeswassergesetz weiterhin Bestand hat. Es werde lediglich kleine Änderungen geben, um das Verfahren bürgerfreundlicher zu gestalten.

Damit stellt sich Landesregierung auf die Seite der Fachleute von Universitäten, aus Forschungsinstituten, aus der Industrie, Fachverbänden und Dienstleistern.

Tausende von bereits durchgeführten Kanal-TV-Inspektionen haben die Haltung der Landesregierung bestätigt: defekte Kanäle verursachen an Gebäuden Schäden in Millionenhöhe. Schäden, die meist unbemerkt bleiben, bis es zu einer massiven Beeinträchtigung der Funktion und evtl. der Standfestigkeit des Gebäudes kommt.

Gleichzeitig kommt es zu einer erheblichen Umweltbelastung für kommende Generationen.

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Was heißt das jetzt für den Hausbesitzer?

Wenn der dichte Kanal grundsätzlich gefordert wird, kann eine Fristverlängerung oder eine Änderung in der Bewertung von Schäden keinen maßgebenden Einfluss auf das Ergebnis einer Kanal-TV-Befahrung der Kanäle zur Bestandsaufnahme haben. Bei dieser Befahrung wird lediglich der Ist-Zustand festgestellt, die Bewertung der Ergebnisse und eine evtl. Reparatur bzw. Sanierung erfolgt, wenn überhaupt erforderlich, im nächsten Schritt.

Die Dichtheit von Abwasserleitungen als Schutz vor einer Boden- oder Grundwasserverschmutzung sollten Hausbesitzer jedoch nicht als den einzigen oder wichtigsten Grund für eine Überprüfung der Leitungen ansehen.

Was soll der Hausbesitzer also tun?

Schäden an Abwasseranlagen führen für den Hausbesitzer in jedem Fall zu einem Vermögensschaden. Nicht oder zu spät erkannte Veränderungen an den erdverlegten Abwasserleitungen weiten sich unweigerlich aus. Unterspülte Kellerböden, Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung bis zum Hausschwamm sind die Folgen. Eine einzige gezogene, undichte Rohrverbindung, durch die Abwasser in das Rohrbett sickern kann, ist der Ausgangspunkt für Nachfolgeschäden. Wird diese Verbindung jedoch rechtzeitig entdeckt und abgedichtet, ist das Problem behoben. Abwasseranlagen sollten daher, unabhängig von Gesetzesvorschriften, zur eigenen Sicherheit alle 10 Jahre auf Schäden untersucht werden. Die Kosten dafür betragen im Schnitt € 40,00 pro Jahr. Der Schornsteinfeger ist teurer. Die Bezirksregierung in Unterfranken (Bayern) rät den Hausbesitzern in einer Infoschrift übrigens genau zu diesen Untersuchungsintervallen.

Die Dichtheit von Kanälen als Schutz vor einer Boden- oder Grundwasserverschmutzung ist der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grund für eine Überprüfung der Kanäle. Für den Hausbesitzer sollte jedoch der Schutz seines Eigentums vor einem massiven Schaden der Grund für eine Überprüfung sein. Am Schluss finden der Schutz des Grundwassers bzw. des Bodens und der Schutz vor einem Gebäudeschaden unweigerlich wieder zusammen.

Lassen Sie sich nicht von falschen “Experten” beraten. Vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand wenn Sie über eine Kanalüberprüfung nachdenken. Erinnern Sie sich daran, was Sie Ihren Abwasserrohren schon alles zugeführt und zugemutet haben. Abwasseranlagen sind technische Bauwerke, die wie alle anderen Bauteile eines Hauses einem ständigen Verschleiß ausgesetzt sind. Dichtungen vergammeln im Erdreich, Waschlaugen, Pinselreiniger, Toilettenreiniger, Kalkentferner, Fett mit den sich im Rohr bildenden Fettsäuren, der Wechsel von heißem und kalten Wasser, Erdbewegungen, Vibrationen durch den Straßenverkehr, Wurzeleinwüchse usw. setzten den Rohren stark zu. Nur wird dieser Verschleiß nicht ohne den Einsatz von Inspektionstechniken sichtbar.

Die Kosten für eine Kanal-TV-Inspektion sind gut angelegtes Geld. Schützen und bewahren Sie Ihr Eigentum. Auch hier gilt der alte Wahlspruch: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!

ROEL Umwelttechnik Abfluss-Service GmbH
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